§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung die Nutzung der Software Codelos.io zu eigenen Zwecken zur Verfügung. Hierfür wird der Anbieter vom Kunden gemäß § 2 vergütet.
  2. Zugriff und Nutzung der Anbieter-Software erfolgen über eine Internetverbindung.
  3. Die Plattform umfasst folgende Kernmodule:
  4. Diese Module können auf Wunsch des Kunden mithilfe der Berater des Anbieters so angepasst werden, dass die individuellen Anforderungen des Kunden erfüllt werden.
  5. Der Anbieter wird die zu überlassende Software in der jeweils aktuellen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.
  6. Zusätzliche Leistungen, die nicht unter § 1 aufgeführt sind und die durch den Auftraggeber angefordert werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

§ 2 Vergütung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter eine monatliche Gebühr zu entrichten, die pro registriertem Codelos-Plattform-Nutzer berechnet wird. Die genaue Höhe der Gebühr wird in einem separaten Angebot festgelegt und umfasst die Nutzung der Plattform Codelos.io einschließlich der dort bereitgestellten Standardfunktionen.
  2. Abweichende Regelungen können im Angebot individuell vereinbart werden.
  3. Der Kunde kann während der Laufzeit die Anzahl der registrierten Plattform-Nutzer erhöhen oder verringern. Dies kann per E-Mail erfolgen.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Kunden in Textform mitteilen. Preiserhöhungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Bei einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
  5. Für Service- und Dienstleistungen außerhalb der Plattformnutzung, insbesondere für Beratungsleistungen, Customizing, Sondersupport, individuell entwickelte Lösungen, Erweiterungen, Integrationen oder sonstige kundenspezifische Leistungen, gilt – sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist – eine Standardvergütung von 150 € pro Stunde zzgl. MwSt. Die Leistungen werden minutengenau erfasst und auf dieser Basis abgerechnet.

§ 3 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses